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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GewO 1973 §367 Z26;Rechtssatz
Daß die Auflage zur Erzielung des mit ihr angestrebten Schutzzweckes notwendig ist, ist nicht Tatbestandsmerkmal der Verwaltungsübertretung des § 367 Z 26 GewO 1973.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040003.X01Im RIS seit
11.07.2001