RS Vwgh 1992/4/2 AW 92/12/0003

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Veröffentlicht am 02.04.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Untersagung einer Nebenbeschäftigung - Die Frage, ob zwingende öffentliche Interessen der beantragten aufschiebenden Wirkung entgegenstehen, kann nach stRsp des Verwaltungsgerichtshofes ausgehend von den Feststellungen der Behörde im angefochtenen Bescheid geprüft werden, ohne daß damit die endgültige Entscheidung vorweggenommen wird (Hinweis B 27.6.1983, 83/12/0071, und B 23.12.1985, AW 85/08/0036).

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992120003.A01

Im RIS seit

02.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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