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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §56;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Untersagung einer Nebenbeschäftigung - Die Frage, ob zwingende öffentliche Interessen der beantragten aufschiebenden Wirkung entgegenstehen, kann nach stRsp des Verwaltungsgerichtshofes ausgehend von den Feststellungen der Behörde im angefochtenen Bescheid geprüft werden, ohne daß damit die endgültige Entscheidung vorweggenommen wird (Hinweis B 27.6.1983, 83/12/0071, und B 23.12.1985, AW 85/08/0036).
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992120003.A01Im RIS seit
02.04.1992