RS Vwgh 1992/4/6 92/18/0093

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Veröffentlicht am 06.04.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;
FrPolG 1954 §3 Abs3;
StGB §143 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei der Interessenabwägung gem § 3 Abs 3 FrPolG ist neben einer ausländischen Verurteilung wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes, der auch nach Verstreichen eines Zeitraumes von beinahe 7 Jahren noch erhebliches Gewicht zukommt, auch eine Übertretung des FrPolG keineswegs als unbedeutend zu werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180093.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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