RS Vwgh 1992/4/6 90/19/0582

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Veröffentlicht am 06.04.1992
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L92107 Behindertenhilfe Rehabilitation Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §154 Abs1;
AVG §8;
AVG §9;
RehabilitationsG Tir 1983 §3;
RehabilitationsG Tir 1983 §4 lita Z3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Mutter eines minderjährigen Behinderten, die als gesetzliche Vertreterin ihres Sohnes einen Antrag auf Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen nach dem Tir RehabilitationsG gestellt hat, kann durch einen in diesem Verfahren ergangenen Bescheid (befristete Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen) nicht in einem subjektiven Recht verletzt werden, da ein solches vom Tir RehabilitationsG nur dem Behinderten selbst, nicht aber anderen Personen eingeräumt wird.

Schlagworte

MinderjährigeKrankheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990190582.X01

Im RIS seit

01.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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