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L92107 Behindertenhilfe Rehabilitation TirolNorm
ABGB §154 Abs1;Rechtssatz
Die Mutter eines minderjährigen Behinderten, die als gesetzliche Vertreterin ihres Sohnes einen Antrag auf Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen nach dem Tir RehabilitationsG gestellt hat, kann durch einen in diesem Verfahren ergangenen Bescheid (befristete Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen) nicht in einem subjektiven Recht verletzt werden, da ein solches vom Tir RehabilitationsG nur dem Behinderten selbst, nicht aber anderen Personen eingeräumt wird.
Schlagworte
MinderjährigeKrankheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990190582.X01Im RIS seit
01.02.2002Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009