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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §410 Abs1 Z7;Rechtssatz
Zur Rückforderung von ungebührlich für den Dienstnehmer entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstnehmeranteile) ist der Dienstnehmer selbst ungeachtet des Umstandes berechtigt, daß nach § 58 Abs 2 ASVG der Dienstgeber Schuldner auch hinsichtlich der Dienstnehmeranteile ist. "Selbst getragen" hat der Versicherte die Dienstnehmeranteile nicht nur, wenn er sie selbst bezahlt hat, sondern auch, wenn sie durch den Dienstgeber vom Entgelt in Barem abgezogen wurden. Über den Rückforderungsanspruch ist durch Bescheid gem § 410 Abs 1 Z 7 ASVG zu entscheiden.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1987080086.X01Im RIS seit
11.07.2001