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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Werden in einem Verfahren zur Aberkennung des Rechts auf Gebrauchnahme von einem ausländischen Führerschein
iSd § 86 Abs 1a KFG Bescheide erlassen, mit dem Betreff "Vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung", in denen die Rede von der "Entziehungszeit" ist, und im Spruch der § 74 KFG zitiert wird, so läuft dennoch kein "Entziehungsverfahren", zumal der normative Gehalt eines Bescheides von seinem Spruch in dem von der Entziehung der Lenkerberechtigung keine Rede ist, bestimmt wird.
Schlagworte
Spruch und BegründungGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitMaßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen istEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110066.X01Im RIS seit
18.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017