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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs2 lite;Rechtssatz
Die Wertung der in einem Alkoholdelikt liegenden bestimmten Tatsache (drittes derartiges Delikt innerhalb von drei Jahren, Verkehrsunfall mit Personenschaden) iSd § 66 Abs 2 lite KFG nach § 66 Abs 3 KFG und die vornehmlich anhand dieser Wertungskriterien vorzunehmende Bemessung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG (2 Jahre) ist rechtlich unbedenklich, weswegen auch eine vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung nach § 74 Abs 1 KFG nicht in Betracht kam.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110081.X03Im RIS seit
12.06.2001