RS Vwgh 1992/4/7 92/11/0081

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Veröffentlicht am 07.04.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 lite;
KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs2;
KFG 1967 §74 Abs1;

Rechtssatz

Die Wertung der in einem Alkoholdelikt liegenden bestimmten Tatsache (drittes derartiges Delikt innerhalb von drei Jahren, Verkehrsunfall mit Personenschaden) iSd § 66 Abs 2 lite KFG nach § 66 Abs 3 KFG und die vornehmlich anhand dieser Wertungskriterien vorzunehmende Bemessung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG (2 Jahre) ist rechtlich unbedenklich, weswegen auch eine vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung nach § 74 Abs 1 KFG nicht in Betracht kam.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110081.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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