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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der BRD; Vorschreibung der Körperschaftsteuer nach erfolgter offener Gewinnausschüttung nach dem Satz, der dem Gesamteinkommen, unter Einbeziehung auch des im Inland nicht zu besteuernden Teiles des Einkommens, entspricht; keine verfassungswidrige Auslegung des §15 des Doppelbesteuerungsabkommens und des §22 Abs1 und 2 KStG 1966
Schlagworte
Doppelbesteuerung, Einkommensteuer, KörperschaftsteuerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1984:B546.1980Dokumentnummer
JFR_10159695_80B00546_01