RS Vfgh 1984/3/5 B546/80

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Veröffentlicht am 05.03.1984
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Index

32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
StGG Art5
Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-BRD, BGBl 221/1955 Art15
KStG 1966 §22

Rechtssatz

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der BRD; Vorschreibung der Körperschaftsteuer nach erfolgter offener Gewinnausschüttung nach dem Satz, der dem Gesamteinkommen, unter Einbeziehung auch des im Inland nicht zu besteuernden Teiles des Einkommens, entspricht; keine verfassungswidrige Auslegung des §15 des Doppelbesteuerungsabkommens und des §22 Abs1 und 2 KStG 1966

Entscheidungstexte

Schlagworte

Doppelbesteuerung, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1984:B546.1980

Dokumentnummer

JFR_10159695_80B00546_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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