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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §12 Abs6;Rechtssatz
Da die abgelegte Lehramtsprüfung Ernennungserfordernis für die Verwendungsgruppe L2a2 ist, können Zeiträume, die vor diesem Zeitpunkt liegen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, nun in dem Ausmaß angerechnet werden, in dem sie bei der Überstellung aus einer der Verwendungsgruppen L2b gem § 12a GehG anrechenbar wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1986120211.X03Im RIS seit
16.11.2000