RS Vwgh 1992/4/8 90/13/0037

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.1992
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §21 Abs1;
BAO §23 Abs1;
BAO §25;

Rechtssatz

Die zwischen nahen Angehörigen getroffene Vereinbarung eines gegenüber der Schlußrechnung um öS 700000,-- verminderten Übergabspreis für eine Forderung aus einer bereits zur Gänze erbrachten, aber noch nicht abgerechneten Bauleistung hält einem Fremdvergleich nicht stand.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130037.X05

Im RIS seit

08.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten