RS Vwgh 1992/4/8 91/12/0196

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Veröffentlicht am 08.04.1992
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs6 Z2;

Rechtssatz

Bei Beurteilung des Anspruches auf Fahrtkostenzuschuß iSd § 20b Abs 6 Z 2 GehG haben Erwägungen hinsichtlich einer Vorteilhaftigkeit oder Zweckmäßigkeit der Wohnsitzwahl außer Betracht zu bleiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120196.X02

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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