Index
L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
BDG 1979 §49 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2976/76 E 10. März 1977 VwSlg 9272 A/1977 RS 1Stammrechtssatz
Eine anspruchsbegründende Anordnung einer Überstunde liegt vor, wenn sie von einem Dienstvorgesetzten ausgeht, dessen Weisung der Beamte befolgen muß. Ob der Dienstvorgesetzte nach der internen Kompetenzverteilung zur Weisung berechtigt war oder nicht, ist hier belanglos.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1986120283.X04Im RIS seit
16.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.02.2010