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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Weder Aufzeichnungsmängel noch eine allenfalls zu geringe Bewertung von Goldmünzen in der Vermögensteuererklärung begründen für sich im konkreten Fall Zweifel an sämtlichen Aussagen des Steuerpflichtigen; insbesondere nicht an dem Vorbringen, daß zur Deckung der Lebenshaltungskosten Einnahmen aus dem Verkauf von Goldmünzen und einer Erbschaft zur Verfügung standen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1987130187.X01Im RIS seit
08.04.1992