RS Vwgh 1992/4/8 87/13/0187

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Veröffentlicht am 08.04.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Weder Aufzeichnungsmängel noch eine allenfalls zu geringe Bewertung von Goldmünzen in der Vermögensteuererklärung begründen für sich im konkreten Fall Zweifel an sämtlichen Aussagen des Steuerpflichtigen; insbesondere nicht an dem Vorbringen, daß zur Deckung der Lebenshaltungskosten Einnahmen aus dem Verkauf von Goldmünzen und einer Erbschaft zur Verfügung standen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987130187.X01

Im RIS seit

08.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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