RS Vwgh 1992/4/8 86/12/0283

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Veröffentlicht am 08.04.1992
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Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §49 Abs1;
DienstrechtsG Krnt 1985 §49;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/12/0069 E 15. Jänner 1990 RS 4

Stammrechtssatz

Das Vorhandensein von Rückständen in einem Referat iVm der Zuteilung dieses Referates stellt für sich allein noch keine schlüssige Anordnung von Überstunden dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1986120283.X03

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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