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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Bei einer Neubemessung besteht keine Bindung an eine allenfalls in der Vergangenheit zu niedrig angesetzte Verwendungszulage. Die Beh trifft daher die Verpflichtung zur vollen Begründung iSd §§ 58 Abs 2 und 60 des nach § 1 DVG anwendbaren AVG. Diese Begründungspflicht trifft die Beh auch dann, wenn ihr eine andere Entscheidung mangels Vorliegens der nach § 30 a Abs 2 letzter Satz GehG notwendigen Zustimmung anderer Stellen versagt ist (Hinweis E 7.7.1987, 87/12/0084).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120129.X01Im RIS seit
16.11.2000