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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Das Begehren, "die Gewinne und die Zurechnungen" der Körperschaftssteuer nicht zu unterziehen, ist im konkreten Fall insoferne mehrdeutig, als daraus nicht klar wird, ob der AbgPfl die Festsetzung der Körperschaftsteuer nur in jenem Umfang bekämpft und abzuändern begehrt, in dem die im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Bescheide zu einer höheren Abgabenfestsetzung gelangten als die erklärungsgemäß erlassenen Bescheide, oder ob der AbgPfl damit das Vorliegen von Einkünften überhaupt und damit auch die Richtigkeit seiner eigenen Körperschaftsteuererklärungen (und Gewerbesteuererklärungen) und der erklärungsgemäß ergangenen ursprünglichen Körperschaftsteuerbescheide (und Gewerbesteuerbescheide) bestreiten will, in denen (negative) Einkünfte aufscheinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130123.X04Im RIS seit
08.04.1992