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27/01 RechtsanwälteNorm
RAO 1868 §8 Abs1;Rechtssatz
Eine Sanierung durch tatsächliches Zukommen des Bescheides gem § 9 Abs 1 zweiter Satz ZustG kann nur erfolgen, wenn dieser Bescheid einem zur Zeit des (wirkungslosen) Zustellvorganges bereits der Behörde gegenüber namhaft gemachten Zustellbevollmächtigten zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010001.X01Im RIS seit
08.04.1992