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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Umstand, daß der Magistrat nicht berechtigt gewesen wäre, eine kostenlose Grundabtretung vorzuschreiben, weil keine (Neu)-Herstellung einer Straße, sondern nur deren Verbreiterung vorgesehen war, macht den diesbezüglichen Bescheidteil zu keinem Vertrag.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Angelegenheiten des Privatrechts Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Baurecht Planungswesen Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992060024.X01Im RIS seit
13.02.2002