RS Vwgh 1992/4/9 92/06/0024

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Veröffentlicht am 09.04.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Magistrat nicht berechtigt gewesen wäre, eine kostenlose Grundabtretung vorzuschreiben, weil keine (Neu)-Herstellung einer Straße, sondern nur deren Verbreiterung vorgesehen war, macht den diesbezüglichen Bescheidteil zu keinem Vertrag.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Angelegenheiten des Privatrechts Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Baurecht Planungswesen Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992060024.X01

Im RIS seit

13.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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