RS Vwgh 1992/4/22 91/03/0306

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Veröffentlicht am 22.04.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §99 Abs1 litb;
VStG §19;
VStG §20;

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Besch nur ein Fahrrad und kein Kraftfahrzeug gelenkt hat, begründet bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO keineswegs die Anwendung des § 20 VStG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991030306.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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