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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/03/04 92/03/0014 2Stammrechtssatz
Da dem Antrag gem § 9 Abs 2 LuftfahrtG nicht zu entnehmen ist, von welchen Plätzen der ASt die Außenabflüge für Heißluftballone durchführen wird, war die belBeh mangels der Möglichkeit der Beurteilung des Vorliegens entgegenstehender öffentlicher Interessen nicht in der Lage zu prüfen, ob ein solches Genehmigungshindernis durch Vorschreibung von Auflagen beseitigt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991030110.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015