RS Vwgh 1992/4/22 92/14/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.1992
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §6 Z14;

Rechtssatz

Ausf zum Begriff "Journalist" und "Tätigkeit als Journalist" sowie "Tagesereignis". - Auch der Schriftleiter (= Redakteur) einer juristischen Fachzeitschrift entfaltet grundsätzlich eine Tätigkeit als Journalist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140002.X01

Im RIS seit

22.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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