RS Vwgh 1992/4/22 86/14/0200

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
BAO §167 Abs2;
FinStrG §98 Abs3;

Rechtssatz

Es stellt keine "vorweggenommene Beweiswürdigung" dar, wenn die Abgabenbehörde davon ausgeht, daß das Zustandekommen des von ihr angenommenen Irrtums nicht mehr durch zweifelsfreie Feststellungen erhoben werden könne. Sie hat damit lediglich zum Ausdruck gebracht, daß sich das Zustandekommen des von ihr angenommenen Irrtums nicht mehr eindeutig feststellen lasse. Die Irrtumsannahme selbst schien ihr unbedenklich.

Schlagworte

Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1986140200.X03

Im RIS seit

22.04.1992

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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