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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Es stellt keine "vorweggenommene Beweiswürdigung" dar, wenn die Abgabenbehörde davon ausgeht, daß das Zustandekommen des von ihr angenommenen Irrtums nicht mehr durch zweifelsfreie Feststellungen erhoben werden könne. Sie hat damit lediglich zum Ausdruck gebracht, daß sich das Zustandekommen des von ihr angenommenen Irrtums nicht mehr eindeutig feststellen lasse. Die Irrtumsannahme selbst schien ihr unbedenklich.
Schlagworte
Beweiswürdigung antizipative vorweggenommeneEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1986140200.X03Im RIS seit
22.04.1992Zuletzt aktualisiert am
17.02.2010