RS Vwgh 1992/4/23 92/09/0001

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Veröffentlicht am 23.04.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;
AVG §63 Abs3;

Rechtssatz

Ein Schreiben des Besch mit folgendem Inhalt: "Gegen Ihr Straferkenntnis erhebe ich Einspruch, weil die Herren nur privat als Taglöhner gearbeitet haben und das auch nur sporadisch. Fünf Zeugen können das bestätigen." entspricht gerade noch den Anforderungen des § 63 Abs 3 AVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090001.X02

Im RIS seit

23.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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