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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;Rechtssatz
Ein Schreiben des Besch mit folgendem Inhalt: "Gegen Ihr Straferkenntnis erhebe ich Einspruch, weil die Herren nur privat als Taglöhner gearbeitet haben und das auch nur sporadisch. Fünf Zeugen können das bestätigen." entspricht gerade noch den Anforderungen des § 63 Abs 3 AVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992090001.X02Im RIS seit
23.04.1992