RS Vwgh 1992/4/23 91/09/0161

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Veröffentlicht am 23.04.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

AVG §56;
HKG 1946 §57f Abs1;
HKG 1946 §57g Abs1;
HKG 1946 §57g Abs2;

Rechtssatz

Der in § 57 g Abs 1 HKG vorgesehene Bescheid hat sich auf die Feststellung von Art und Ausmaß der vorzuschreibenden Einverleibungsgebühr zu beschränken.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991090161.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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