RS Vwgh 1992/4/23 92/12/0076

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Veröffentlicht am 23.04.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

AVG §73 Abs2;
PG 1965 §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2159/78 E 7. Juli 1980 VwSlg 10199 A/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Verzögerung bei der Erledigung im Sinne der angegebenen Gesetzesselle geht nicht ausschließlich auf ein Verschulden der Behörde zurück, wenn diese offene Entscheidungen der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes, die Beschwerden anderer Parteien desselben Verwaltungsverfahrens betreffen, wegen ihres rechtserheblichen Zusammenhanges abwartet.

Schlagworte

Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992120076.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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