Index
L26001 Lehrer/innen BurgenlandNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der "Sonstige Hinweis" im Bescheid der Erstbehörde (Landesschulrat): "Eine Begünstigung gemäß § 9 Abs 1 PG 1965 kann nicht erfolgen, da in Ihrem Fall die Voraussetzungen hiefür nicht gegeben sind." ist kein bescheidmäßiger Abspruch,
1) es handelt sich hiebei nicht um einen Teil des Spruches des erstinstanzlichen Bescheides, sondern um eine ausdrücklich als sonstigen Hinweis gekennzeichnete Mitteilung einer Ansicht der Behörde, 2) nur die oberste Dienstbehörde, nicht der Landesschulrat wären zur Entscheidung über die Begünstigung gem § 9 Abs 1 PG zuständig (Hinweis E 19.2.1992, 90/12/0140).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen MitteilungenBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder BehördeneigenschaftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120059.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
27.04.2010