RS Vwgh 1992/4/23 90/16/0196

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Veröffentlicht am 23.04.1992
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §12;

Rechtssatz

Aus § 12 BewG ergibt sich, daß die Summe der Teilwerte nicht höher sein kann als der (geschätzte) Gesamtkaufpreis.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160196.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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