RS Vwgh 1992/4/23 91/15/0138

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Veröffentlicht am 23.04.1992
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs1;
UStG 1972 §12 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/15/0009 E 14. November 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Nur eine Rechnung des leistenden Unternehmers berechtigt zum Vorsteuerabzug; es muß sich iSd § 11 Abs 1 UStG 1972 um eine Rechnung des Unternehmers handeln, der die steuerpflichtige Lieferung oder die steuerpflichtige sonstige Leistung ausführt und demgegenüber der Leistungsempfänger den Anspruch auf Rechnungsausstellung hat (Hinweis E 1.12.1983, 83/15/0033, VwSlg 5835 F/1983).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150138.X02

Im RIS seit

23.04.1992

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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