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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §288 Abs1 litd;Rechtssatz
Läßt die Begründung des angefochtenen Bescheides nicht erkennen, ob die Behörde die Grundlage ihrer Entscheidung in einem einwandfreien Verfahren gewonnen hat, so ist der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch 222).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991150153.X01Im RIS seit
01.02.2001