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L65000 Jagd WildNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Frage der Parteistellung der Eigentümer von Nachbargrundstücken in einem Verfahren nach § 40 Abs 2 Tir JagdG 1983 ist anders zu beurteilen als etwa die Frage der Parteistellung des Grundeigentümers in einem Verfahren betreffend Festsetzung einer angemessenen Entschädigung für einen Jägernotweg gem § 44 Tir JagdG 1983 (Hinweis auf das zum Tir JagdG 1969 ergangene E 17.6.1981, 81/03/0084, VwSlg 10494 A/1981) oder in einem Verfahren betreffend Maßnahmen zur Hintanhaltung von Wildschäden gem § 52 Tir JagdG 1983 (Hinweis E 13.1.1988, 87/03/0251), weil sich aus den zuletzt genannten Gesetzesstellen das Recht des Grundeigentümers auf angemessene Entschädigung bzw auf Ergreifung von Maßnahmen ergibt und ihm diesbezüglich auch die entsprechende Antragsbefugnis eingeräumt wird.
Schlagworte
Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote JagdeinrichtungenJagdschaden Wildschaden Verfahren VerfahrensrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991190059.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015