RS Vwgh 1992/4/27 91/19/0355

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Veröffentlicht am 27.04.1992
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs2 Z1;
PaßG 1969 §25 Abs3 litd;
StGB §127;
StGB §5 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand, daß ein Fremder von einem inländischen Gericht wegen § 127 StGB zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von fünf Monaten rechtskräftig verurteilt wurde, reicht aus, um die Annahme zu rechtfertigen, daß sein Aufenthalt im Bundesgebiet die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden würde, weil das Gewicht dieser Straftat mit Rücksicht auf die sie kennzeichnende Schuldform des Vorsatzes sowie im Hinblick auf die Höhe der verhängten Strafe keinesfalls als gering zu werten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190355.X01

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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