RS Vwgh 1992/4/27 90/19/0456

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Veröffentlicht am 27.04.1992
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Index

L92609 Blindenbeihilfe Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
BlindenbeihilfenG Wr 1969 §1 Abs1;
BlindenbeihilfenG Wr 1969 §2 lita;
BlindenbeihilfenG Wr 1969 §2 litb;
VwRallg;

Rechtssatz

Verringert sich das Sehvermögen einer Person bis zur Blindheit iSd § 2 lita Wr BlindenbeihilfenG 1969 oder auf ein Zwanzigstel (oder darunter) (§ 2 litb Wr BlindenbeihilfenG 1969), so steht die Rechtskraft eines einen Antrag auf Gewährung von Blindenbeihilfe abweisenden Bescheides einer neuerlichen diesbezüglichen Antragstellung nicht entgegen.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990190456.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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