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L92609 Blindenbeihilfe WienNorm
AVG §56;Rechtssatz
Verringert sich das Sehvermögen einer Person bis zur Blindheit iSd § 2 lita Wr BlindenbeihilfenG 1969 oder auf ein Zwanzigstel (oder darunter) (§ 2 litb Wr BlindenbeihilfenG 1969), so steht die Rechtskraft eines einen Antrag auf Gewährung von Blindenbeihilfe abweisenden Bescheides einer neuerlichen diesbezüglichen Antragstellung nicht entgegen.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990190456.X02Im RIS seit
11.07.2001