RS VwGH Beschluss 1992/04/27 91/19/0271

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.1992
beobachten
merken
Rechtssatz

Durch die Abweisung eines von Nichtparteien des Verwaltungsverfahrens (hier: betreffend die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes) gestellten Wiederaufnahmeantrages kann die Partei des Verwaltungsverfahrens (hier: der Fremde), die (der) selbst keinen derartigen Antrag gestellt hat, nicht in ihren (seinen) Rechten verletzt werden, sodaß die von ihr (ihm) gegen die Abweisung erhobene Beschwerde zurückzuweisen ist

(Hinweis B 20.9.1990, 90/06/0043).

Schlagworte
Verfahrensrecht AVG
Im RIS seit
24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten