Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §69;Rechtssatz
Durch die Abweisung eines von Nichtparteien des Verwaltungsverfahrens (hier: betreffend die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes) gestellten Wiederaufnahmeantrages kann die Partei des Verwaltungsverfahrens (hier: der Fremde), die (der) selbst keinen derartigen Antrag gestellt hat, nicht in ihren (seinen) Rechten verletzt werden, sodaß die von ihr (ihm) gegen die Abweisung erhobene Beschwerde zurückzuweisen ist (Hinweis B 20.9.1990, 90/06/0043).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONVerfahrensrecht AVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991190271.X01Im RIS seit
24.01.2001Zuletzt aktualisiert am
13.05.2010