RS Vwgh 1992/4/28 91/04/0333

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Veröffentlicht am 28.04.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1973 §356 Abs1;
GewO 1973 §356 Abs3;
GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0089 2

Stammrechtssatz

Gem § 356 Abs 3 GewO sind im Verfahren gem Abs 1 (betreffend Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Betriebsanlage oder Genehmigung der Änderung einer genehmigten Betriebsanlage) nur Nachbarn, die spätestens bei der Augenscheinsverhandlung Einwendungen gegen die Anlage iSd § 74 Abs 2 Z 1, 2, 3 oder 5 erheben, Parteien, uzw vom Zeitpunkt ihrer Einwendungen an.

Schlagworte

Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040333.X01

Im RIS seit

28.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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