RS Vwgh 1992/4/28 92/05/0071

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Veröffentlicht am 28.04.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;
VwGG §47 Abs1;

Rechtssatz

Die Kostenentscheidung ist Teil des Erkenntnisses des VwGH. Gegen ein Erkenntnis des VwGH ist kein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf vorgesehen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992050071.X01

Im RIS seit

28.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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