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L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Die Errichtung und der Betrieb einer Aufbereitungsanlage für bituminöses Mischgut sowie Änderungen und Zubauten bei der Heißmischanlage sind Maßnahmen hinsichtlich derer
§ 19 Abs 4 NÖ ROG 1976 als Verbotsnorm iSd § 77 Abs 1 GewO 1973 zu berücksichtigen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991040334.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009