RS Vwgh 1992/4/28 91/04/0334

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1992
beobachten
merken

Index

L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
50/01 Gewerbeordnung

Norm

BauRallg;
GewO 1973 §77 Abs1;
ROG NÖ 1976 §19 Abs4;

Rechtssatz

Die Errichtung und der Betrieb einer Aufbereitungsanlage für bituminöses Mischgut sowie Änderungen und Zubauten bei der Heißmischanlage sind Maßnahmen hinsichtlich derer

§ 19 Abs 4 NÖ ROG 1976 als Verbotsnorm iSd § 77 Abs 1 GewO 1973 zu berücksichtigen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040334.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten