RS Vwgh 1992/4/28 92/04/0024

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Veröffentlicht am 28.04.1992
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §8;
B-VG Art131 Abs1 Z1;
LRG-K 1988 §12;
LRG-K 1988 §4 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

In einem Verfahren zur Genehmigung von Sanierungsmaßnahmen gemäß § 12 LRG-K ist - wie sich aus dem in § 12 Abs 10 LRG-K enthaltenen Verweis auf die Verfahrensbestimmung des § 4 Abs 3 legcit ergibt - dem Nachbarn das subjektiv-öffentliche Recht eingeräumt, durch bewilligte Sanierungsmaßnahmen nicht infolge Überschreitung der sich aus § 12 legcit ergebenden Emissionsgrenzwerte beeinträchtigt zu werden (Hinweis B 30.10.1990, 90/04/0138).

Schlagworte

Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040024.X01

Im RIS seit

28.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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