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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §79a;Rechtssatz
Erfolgen in einem Bescheid drei Absprüche, die in Ansehung der zugrundeliegenden Maßnahme als eine Einheit anzusehen sind (hier wurden die gem § 102 Abs 5 lit a und lit b KFG ausgehändigten Urkunden unter Ausstellung einer Bescheinigung nach § 76 ABs 1 KFG nicht wieder zurückgestellt) belastet die belBeh ihren Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit, wenn sie bei Berechnung der dem Lenker gem § 79a AVG zu ersetzenden Kosten davon ausgeht, daß er insgesamt drei Maßnahmen bekämpft und nur in Ansehung einer von ihnen obsiegt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991110153.X06Im RIS seit
19.03.2001