RS Vwgh 1992/4/28 91/11/0153

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Veröffentlicht am 28.04.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §79a;
KFG 1967 §102 Abs5 lita;
KFG 1967 §102 Abs5 litb;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwGG §50;
VwGG §52 Abs1;

Rechtssatz

Erfolgen in einem Bescheid drei Absprüche, die in Ansehung der zugrundeliegenden Maßnahme als eine Einheit anzusehen sind (hier wurden die gem § 102 Abs 5 lit a und lit b KFG ausgehändigten Urkunden unter Ausstellung einer Bescheinigung nach § 76 ABs 1 KFG nicht wieder zurückgestellt) belastet die belBeh ihren Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit, wenn sie bei Berechnung der dem Lenker gem § 79a AVG zu ersetzenden Kosten davon ausgeht, daß er insgesamt drei Maßnahmen bekämpft und nur in Ansehung einer von ihnen obsiegt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991110153.X06

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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