RS Vwgh 1992/4/28 92/08/0025

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Veröffentlicht am 28.04.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs1;
AlVG 1977 §50 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Hat der (hier: Notstandshilfe-)Empfänger, wenn auch fahrlässig durch Verschweigen maßgebender Tatsachen einen Überbezug bewirkt, so ist nicht relevant, ob er diesen "erkennen mußte".

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080025.X03

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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