RS Vwgh 1992/4/28 90/08/0059

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Veröffentlicht am 28.04.1992
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §502 Abs4;

Rechtssatz

Eine nicht vor dem am 13.März 1938 okkupierten Staatsgebiet der Republik Österreich, sondern von einem anderen Teil des ehemaligen Deutschen Reiches aus erfolgte Auswanderung nach einer freiwilligen Verlegung in dieses ist nicht nach § 502 Abs 4 ASVG zu begünstigen (Hinweis E 10.6.1987, 86/08/0064).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990080059.X06

Im RIS seit

28.04.1992

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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