RS Vwgh 1992/4/28 90/08/0059

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Veröffentlicht am 28.04.1992
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §500;
ASVG §502 Abs4;

Rechtssatz

Gegen eine Begünstigung für die Zeit zwischen der Befreiung aus einem (nicht in Österreich gelegenen) Konzentrationslager und der Rückkehr nach Österreich spricht bereits die Vermutung mangelnden Auswanderungswillens (Hinweis E 18.5.1979, 2448/76).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990080059.X03

Im RIS seit

28.04.1992

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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