RS Vwgh 1992/4/28 91/04/0334

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Veröffentlicht am 28.04.1992
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Index

L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
50/01 Gewerbeordnung

Norm

BauRallg;
GewO 1973 §77 Abs1;
ROG NÖ 1976 §19 Abs4;

Rechtssatz

Für die Abgrenzung des Anwendungsbereiches der Verbotsnorm des § 19 Abs 4 NÖ ROG 1976 spielt der Umstand, daß keine Kapazitätsausweitung, sondern eine technisch bessere und umweltfreundlichere Lösung herbeigeführt werden soll, keine Rolle.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040334.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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