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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §412 Abs2;Beachte
Nachstehende Bescherde(n) wurde(n) in gleichen Sinne erledigt; am 16.6.1992 92/08/0077;Rechtssatz
Durch eine Abweisung des - richtigerweise zurückweisenden - Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, welche sich auf (den im Beschwerdefall nicht mehr anzuwendenden) § 412 Abs 2 ASVG idF vor BGBl 1991/676 stützt, ist der Antragsteller deshalb beschwert, weil sich aus der Abweisung iVm dem gestellten Antrag normativ die Vollstreckbarkeit des Bescheides ergeben könnte.
Schlagworte
Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992080078.X03Im RIS seit
11.07.2001