RS Vwgh 1992/4/29 90/13/0228

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z2;

Beachte

Besprechung in ÖStZ 1995/9 S 140-150;

Rechtssatz

Der Ansatz des niedrigeren Teilwertes setzt voraus, daß die Anschaffung der Beteiligung oder die Aufwendung weiterer Anschaffungskosten eine Fehlmaßnahme gewesen ist, welche etwa dann vorliegt, wenn nach der Anschaffung Umstände objektiver Natur hervortreten, die den vereinbarten Anschaffungspreis als überhöht erscheinen lassen, was für den Fall von Anlaufverlusten regelmäßig zu verneinen ist; auch bei Sanierungsmaßnahmen ist der Wert der Beteiligung erst dann als gemindert anzusehen, wenn die weitere Entwicklung erkennen läßt, daß den Belebungsmaßnahmen der Erfolg versagt bleiben wird (Hinweis E 18.1.1984, 82/13/0173;

E 18.12.1990, 89/14/0091, 0092).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130228.X11

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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