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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6 Z1;Rechtssatz
Unter einer eine Teilwertabschreibung allenfalls rechtfertigenden Fehlinvestition ist das erst nach der Anschaffung erfolgende Hervortreten von Umständen objektiver Natur, die den vereinbarten Anschaffungspreis als überhöht erscheinen lassen, zu verstehen (Hinweis E 18.12.1990, 89/14/0091, 0092).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130292.X02Im RIS seit
07.08.2001Zuletzt aktualisiert am
05.11.2010