RS Vwgh 1992/4/29 90/13/0292

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Veröffentlicht am 29.04.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z2;

Rechtssatz

Unter einer eine Teilwertabschreibung allenfalls rechtfertigenden Fehlinvestition ist das erst nach der Anschaffung erfolgende Hervortreten von Umständen objektiver Natur, die den vereinbarten Anschaffungspreis als überhöht erscheinen lassen, zu verstehen (Hinweis E 18.12.1990, 89/14/0091, 0092).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130292.X02

Im RIS seit

07.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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