RS Vwgh 1992/4/29 90/13/0228

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1992
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
EStG 1972 §6;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Höhe des Teilwertes handelt es sich um eine im Tatsachenbereich angesiedelte Frage, die nicht auf der Ebene rechtlicher Beurteilung, sondern auf jener der Aufnahme und Würdigung von Beweisen gelöst werden muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130228.X12

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten