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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Höhe des Teilwertes handelt es sich um eine im Tatsachenbereich angesiedelte Frage, die nicht auf der Ebene rechtlicher Beurteilung, sondern auf jener der Aufnahme und Würdigung von Beweisen gelöst werden muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130228.X12Im RIS seit
14.01.2002