RS Vfgh 1984/6/7 B442/79

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Veröffentlicht am 07.06.1984
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Index

32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

StGG Art5
GewerbesteuerG 1953 §8 Z1

Rechtssatz

GewStG 1953; §8 Z1 zweiter Satz; Auslegung dahin, daß diese Bestimmung nur der Gewerbesteuer unterliegende, nicht auch land- und forstwirtschaftliche Nutzungen umfaßt; nicht denkunmöglich

Entscheidungstexte

Schlagworte

Gewerbesteuer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1984:B442.1979

Dokumentnummer

JFR_10159393_79B00442_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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