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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6 Z2;Rechtssatz
Die Auffassung, der Ansatz eines niedrigeren Teilwertes sei nur dann zulässig, wenn eine Beteiligung einen erkennbar nicht nur vorübergehenden, sondern dauernden Wertschwund erlitten habe, der in absehbarer Zeit nicht aufholbar erscheine, ist unzutreffend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130228.X06Im RIS seit
14.01.2002