RS Vwgh 1992/4/29 90/13/0228

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Veröffentlicht am 29.04.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z2;

Rechtssatz

Die Auffassung, der Ansatz eines niedrigeren Teilwertes sei nur dann zulässig, wenn eine Beteiligung einen erkennbar nicht nur vorübergehenden, sondern dauernden Wertschwund erlitten habe, der in absehbarer Zeit nicht aufholbar erscheine, ist unzutreffend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130228.X06

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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