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L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren SteiermarkNorm
ParkgebührenG Stmk;Rechtssatz
Gemäß § 44a lit a VStG hat der "Spruch", wenn er nicht auf Einstellung lautet, "die als erwiesen angenommene Tat" zu enthalten. Daß heißt, daß jene Tat im Spruch so eindeutig umschrieben sein muß, daß kein Zweifel darüber besteht, wofür der Täter bestraft worden ist (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894 A/1985). Aus diesem Formerfordernis für den Spruch eines Straferkenntnisses kann aber keinesfalls ein Recht des Beschuldigten abgeleitet werden, im gesamten Verwaltungstrafverfahren nur wegen eines - einmal umschriebenen - Tatvorwurfes bestraft zu werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992170024.X04Im RIS seit
29.04.1992